LEISTUNGEN
Erstellung von Kurzgutachten
Bei Klein- bzw. Bagatellschäden (bis 750 Euro) haben Sie die Möglichkeit entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten an die gegnerische Versicherungsgesellschaft zu senden. Zur Beweissicherung erstellen wir für Sie kostengünstig ein detailliertes Kurzgutachten mit Bebilderung. Die Versicherungen erkennen dieses Kurzgutachten in der Regel an und übernehmen im Falle eines Haftpflichtschadens die Kosten für ein Kurzgutachten.
Im Vergleich zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt, hat ein Kurzgutachten eine höhere Aussagekraft, da es Bezug zum Schadenereignis in Form einer detaillierten Schadensbeschreibung nimmt und dieses durch Beweissicherungsfotos dokumentiert. Zusätzlich beinhaltet es eine notwendige und ausführliche Reparaturkostenkalkulation sowie wichtige Fahrzeugdaten. Trotzdem gilt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kurzgutachten nicht als vollwertige Beweissicherung. Deshalb wandeln wir bei Bedarf auf Basis der aufgenommen Daten Ihr Kurzgutachten in ein vollwertiges Schadengutachten um.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob nach einem Unfall ein Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und nehmen Sie unsere kostenlose Beratung und Vor-Ort-Service in Anspruch. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang für Sie fest.
EINSATZGEBIETE
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