Musterformulare & Musterkaufverträge
Sie suchen einen deutschsprachigen Europäischen Unfallbericht? Hier werden Sie fündig.
Wenn Sie als Beteiligter eines Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeuges kennen, gibt es nur eine Möglichkeit, den Halter und die Versicherung zu ermitteln:
Dies ist die sogenannte Halterauskunft bei der Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muß schriftlich erfolgen.
Um einen Mißbrauch der Auskunft möglichst auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien. Der ADAC hat für Sie ein Formular erstellt, welches Sie für Ihre Anfrage – ergänzt mit Ihren persönlichen Angaben – verwenden können.
Die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,10 EUR (Zahlung mit Verrechnungsscheck) bzw. 8,98 EUR (Zahlung per Nachnahme) können Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend machen.
Mit diesem Formular können Sie die Nachbesserung einer durchgeführten Reparatur beauftragen.
Vermeiden Sie beim (Ver-)Kauf gebrauchter Fahrzeuge Rechtsstreitigkeiten, indem Sie klare Absprachen mit dem (Ver-)Käufer treffen. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, erleichtert ein schriftlicher Vertrag die Beweislage erheblich. Verwenden Sie daher möglichst einen der ADAC-Musterverträge.
Hinweis:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Privatperson verkaufen, dürfen Sie die Sachmängelhaftung ausschließen und müssen nicht für Mängel am Fahrzeug haften.
Achten Sie darauf, dass beide Vertragsformulare übereinstimmend und vollständig ausgefüllt und jeweils von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden! Sie können die Musterverträge entweder gleich online ausfüllen oder ausdrucken und handschriftliche Einträge vornehmen.
Vermeiden Sie beim (Ver-)Kauf gebrauchter Fahrzeuge Rechtsstreitigkeiten, indem Sie klare Absprachen mit dem (Ver-)Käufer treffen. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, erleichtert ein schriftlicher Vertrag die Beweislage erheblich. Verwenden Sie daher möglichst einen der ADAC-Musterverträge.
Hinweis:
Ein Haftungsausschluss ist unzulässig, wenn Sie Unternehmer sind und den Wagen an eine Privatperson verkaufen. Verkaufen Sie als Unternehmer an einen anderen Unternehmer, ist der Ausschluss aber erlaubt. Als Unternehmer zählt nicht nur der Gebrauchtwagenhändler! Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, z. B. ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
Achten Sie darauf, dass beide Vertragsformulare übereinstimmend und vollständig ausgefüllt und jeweils von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden! Sie können die Musterverträge entweder gleich online ausfüllen oder ausdrucken und handschriftliche Einträge vornehmen.
Vermeiden Sie beim (Ver-)Kauf gebrauchter Fahrzeuge Rechtsstreitigkeiten, indem Sie klare Absprachen mit dem (Ver-)Käufer treffen. Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, erleichtert ein schriftlicher Vertrag die Beweislage erheblich. Verwenden Sie daher möglichst einen der ADAC-Musterverträge.
Hinweis:
Ein Haftungsausschluss ist unzulässig, wenn Sie Unternehmer sind und den Wagen an eine Privatperson verkaufen. Verkaufen Sie als Unternehmer an einen anderen Unternehmer, ist der Ausschluss aber erlaubt. Als Unternehmer zählt nicht nur der Gebrauchtwagenhändler! Als Unternehmer gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeuges in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, z. B. ein selbständiger Handwerker, Arzt, Rechtsanwalt oder Architekt, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft.
Achten Sie darauf, dass beide Vertragsformulare übereinstimmend und vollständig ausgefüllt und jeweils von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden! Sie können die Musterverträge entweder gleich online ausfüllen oder ausdrucken und handschriftliche Einträge vornehmen.
Bei einer Probefahrt besteht ein erhebliches finanzielles Risiko, wenn das Fahrzeug beschädigt wird. Daher sollte im Vorfeld insbesondere geklärt werden, wie das Fahrzeug versichert ist.
Des Weiteren sollten Sie klare Absprachen über die Dauer und die Fahrstrecke treffen. Als Verkäufer können Sie auf die Hinterlegung eines Pfands als Sicherheit bestehen.
Quelle für Texte und Links auf dieser Seite "Musterformulare & Musterkaufverträge": www.adac.de
EINSATZGEBIETE
Rüsselsheim, Königstädten, Nauheim, Bauschheim, Bischofsheim, Trebur, Flörsheim, Hochheim, Raunheim, Kelsterbach, Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau, Dietzenbach, Walldorf, Mörfelden, Langen, Neu-Isenburg, Dreieich, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt, Weiterstadt, Kreis Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Rhein-Main-Gebiet, Hessen, Rheinland-Pfalz
LINKS
Sie finden uns im Internet unter folgenden Seiten:
www.sachverständiger-mexpert.de
www.kfzgutachter-ruesselsheim.de
KONTAKT
KFZ-Gutachter MExpert
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Haßlocher Str. 118
65428 Rüsselsheim
Hotline: 0151-20 110 110
Telefon: 06142-482 90 95
Fax: 06142-482 90 94