LEISTUNGEN
Reparaturbestätigung
Sie benötigen eine Reparaturbestätigung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur, um die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder sonstige ausstehende Beträge gegenüber der regulierenden Versicherungsgesellschaft geltend zu machen? Dann sind Sie bei uns richtig, denn für die Reparaturbestätigung empfiehlt es sich einen Kfz-Sachverständigen aufzusuchen.
Hauptsächlich findet eine Reparaturbestätigung in der fiktiven Schadenabwicklung Anwendung. Dabei ist die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden ebenfalls möglich. Die Vorlage einer Reparaturrechnung ist nicht erforderlich.
Allerdings ist neben der Vorführung des reparierten Fahrzeugs auch der Nachweis in Form eines Gutachtens, Schadenfotos etc. über den zuvor vorgelegenen Schaden erforderlich.
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